Verkauf von Waldflächen

16.03.2010

Aus gegebenem Anlass weist die FBG auf einige Unzulänglichkeiten in den vergangenen Tagen und Monaten hin.
Einige Flächeneigentümer haben aus welchen Gründen auch immer, ihre Waldflächen verkauft oder vererbt. Das ist ihr gutes Recht, jedoch sollten sie, wenn sie Mitglieder der FBG sind, darauf achten, das diese auch von dem Verkauf erfährt.
Hintergrund sind andere Mitgliedschaften (Berufsgenossenschaft, Waldbesitzerverband u.a.) die in diesen Fällen weiter von der FBG bezahlt werden.
Entsprechend unserer Satzung geht die Mitgliedschaft des Alteigentümers, wenn dieser nicht vorher kündigt, auf den Neuen über.
Wird die FBG nicht informiert, werden weiter Beiträge entrichtet, die von den Mitgliedern finanziert werden und Nichtmitglieder unberechtigt entlasten.
Wir bitten dringend darum, uns diese Veränderungen mitzuteilen, das trifft natürlich auch Käufe.

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