Über unsere FBG



Die Forstbetriebsgemeinschaft „An der Bummlerquelle“ ist ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss gemäß § 37 Abs. 1 Thüringer Waldgesetz, mit dem Ziel, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und aufzuforstenden Grundstücke zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengrößen, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel, auszugleichen.
Die FBG hat die Form eines rechtsfähigen Vereins mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb gemäß § 19 BWaldG i.V. §§ 22 ff. BGB. Unsere 160 Mitglieder sind private und kommunale Waldbesitzer im Landkreis Greiz und Gera-Röppisch und unsere Mitgliedsfläche beträgt über 1.000 Hektar Wald.
Gegründet wurde die FBG „An der Bummlerquelle“ am 02.10.1991 mit dem Zweck, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern. Sie ist eine der ältesten Forstbetriebsgemeinschaften Deutschlands.
Wir organisieren und führen im Auftrag der FBG-Mitglieder und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Revierleitern die Holzernte durch und vermarkten pro Jahr ca. 5000 fm Rundholz für unsere Mitglieder (Waldbesitzer), wobei die letzten Jahre stark durch die Bekämpfung des Borkenkäfers beeinflusst waren. Wir arbeiten täglich mit Forstfachbetrieben und Geschäftspartnern der Holzverarbeitung zusammen.
In der heutigen Situation, geprägt von Windwurf, Käferkalamität und Dürreperioden möchten wir unseren Mitgliedern und dem Wald eine zukunftsfähige Perspektive bieten. Denn nur in der Gemeinschaft sind wir diesen Herausforderungen gewachsen.
Zusätzlich zur Holzernte leisten wir Hilfestellung bei Förderanträgen, beraten zu Waldschutz, sowie Aufforstung und vertreten unsere Mitglieder in regionalen und überregionalen Verbänden.
Der Mitgliedsbeitrag in der FBG „An der Bummlerquelle“ beträgt 4,00 EUR je Hektar Mitgliedsfläche im Jahr. Für Kleinstflächen beträgt der Mindestbeitrag 5,00 EUR pro Jahr.
Als Eigentumsnachweis gilt der aktuelle Grundbuchauszug und ist dem Antrag auf Mitgliedschaft beizufügen.



