So läuft eine Maßnahme über die FBG ab
Forstbetriebsgemeinschaft „an der Bummlerquelle“
Diese Übersicht soll Waldbesitzern transparent darstellen, wie der Ablauf von der Interessenbekundung bis zur Abrechnung organisiert ist.
1. Interessenbekundung
Der Waldbesitzer bekundet sein Interesse an einer Maßnahme (z. B. Holzernte, Pflanzung, Jungwaldpflege, Zaunbau) über das Interessenformular oder durch direkte Kontaktaufnahme mit der FBG.
2. Vor-Ort-Termin
Auf Wunsch wird ein gemeinsamer Termin im Wald vereinbart. Dieser findet mit dem Revierleiter und dem Geschäftsführer der FBG statt. Vor Ort werden Ziel, Umfang und Machbarkeit der Maßnahme besprochen.
3. Entscheidung des Waldbesitzers
Der Waldbesitzer entscheidet, ob er die Maßnahme eigenständig mit einem Untemehmer durchführen möchte oder ob er an einer gemeinschaftlichen Sammelmaßnahme der FBG (Bündelung) teilnimmt.
4. Ausschreibung und Preisfindung
Bei einer Bündelung holt die FBG Angebote bei Forstunternehmen ein. Vorgeschlagene Unternehmen der Waldbesitzer werden - ohne Doppelungen - berücksichtigt. Die Angebotsauswertung und Zuschlagsentscheidung erfolgen ausschließlich durch den Vorstand der FBG.
5. Vergabe und Arbeitsauftrag
Nach der Vergabe erstellt die FBG gemeinsam mit dem Revierleiter den Arbeitsauftrag (Karten, Maßnahmenbeschreibung, Aushaltung, Rettungspunkte etc.) und übergibt diesen an das Unternehmen.
6. Durchführung und Kontrolle
Die Maßnahme wird durch das beauftragte Unternehmen umgesetzt. Die fachliche Begleitung und Kontrolle erfolgen durch den Revierleiter und ggf. die Geschäftsführung.
7. Holzverkauf und Abschlagszahlung
Nach der Holzaufnahme wird das Holz verkauft. Ziel ist eine frühzeitige Auszahlung von ca. 80 % des Holzgeldes, um den Waldbesitzer zeitnah zu beteiligen und den Unternehmer zügig zu bezahlen.
8. Endabrechnung
Die Endabrechnung erfolgt sortimentsweise nach Verkauf der jeweiligen Sortimente. Ziel ist der Abschluss der Abrechnung spätestens innerhalb von sechs Monaten.