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Leistungen mit Beförsterungsvertrag

entweder über den Sammelvertrag der FBG oder direkt über das Forstamt

  • Kostenfreie Beratung zu allgemeinen Fragen über Wald, allgemeine Waldbewirtschaftung,   Fördermöglichkeiten und fachliche Aus-/Fortbildungsmöglichkeiten 

  • Vorbereitung und Organisation von Forstbetriebsarbeiten 

  • Auszeichnen der Bestände

  • Mithilfe bei der Vergabe von Forstbetriebsarbeiten an externe Dienstleister 

  • Erstellen von Arbeitsaufträgen 

  • Anleitung und Überwachung aller betriebstechnischen Arbeiten 

  • Aushaltung in Absprache mit dem Geschäftsführer der FBG und Aufnahme des eingeschlagenen Holzes 

  • Fertigung von Holzverkaufslisten

Link zum Thüringenforst

 

Kosten für den Beförsterungsvertrag

Mitgliedschaft in der FBG mit Beförsterung

  • 4 €/ha Mitgliedsfläche pro Jahr

  • Für Kleinstflächen beträgt der Mindestbeitrag 5,00 € pro Jahr.

  • zuzüglich der Beförsterungskosten lt. der 5. DVO der Thüringer Landesregierung zum Thüringer Waldgesetz

FlächeKosten 5. DVO*-30%+Mwst

Bis 0,5 ha

Für 3 Jahre 10,- €7,- €8,33 €

Über 0,5 - 3 ha

20,- €/Jahr14,- € / Jahr16,66 €/Jahr

Über 3- 10 ha

10,- €/ ha7,- € / ha8,33 € / ha

Über 10-50 ha

14,- € /ha9,80 € /ha11,66 € / ha

Über 50- 100 ha

18,- € / ha12,60 € / ha14,99 € / ha

Über 100 ha

20,- € / ha14,- € / ha16,66 € / ha

*5. DVO zum Thür. Waldgesetz, veröffentlicht im Gesetz- u. Verordnungsblatt Nr. 5/2014 v. 23.06.2014

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