Holzeinschlag

Vermittlung von Forstunternehmern aus der Region

Als wirtschaftlicher Verein (w.V.) sind wir auf wirtschaftliche Tätigkeiten ausgerichtet (§ 22 BGB). Wir arbeiten für den Waldbesitzer und seinen Wald. Deshalb arbeitet die FBG traditionell mit bewährten, regionalen Dienstleistern zusammen. Eine Dienstleistung kann nur über entsprechend qualifiziertes Personal organisiert und abgewickelt werden.

 

Der zuständige Revierleiter der FBG berät den Waldbesitzer über alle sinnvollen oder notwendigen Holzeinschlagsmaßnahmen. Zum Beispiel: Ob eine Pflegedurchforstung sinnvoll ist oder ein dringender Kalamitätseingriff (Borkenkäfer/Sturmholz) notwendig wird. Hier bewährt sich die Beratung vor Ort. Somit können sich der Waldbesitzer und der örtliche Revierleiter über die Maßnahme abstimmen. Danach wird der Waldbestand ausgezeichnet.


Der Revierleiter erstellt für die FBG einen Arbeitsauftrag. Hiermit beauftragt der Waldbesitzer die FBG das Holz einzuschlagen, zu rücken und ggfs. zu vermarkten. Der Arbeitsauftrag enthält u.a. den Waldort, die Beschreibung der Arbeitsaufgabe, die Auftragsmenge und das Arbeitsverfahren. Die FBG bündelt mehrere Arbeitsaufträge und holt sich Angebote von örtlichen Forstunternehmen ein. Wir verhandeln auch keine Dumpingpreise – Facharbeit hat ihren Preis. Aktuell werden über 99% des von uns vermarkteten Holzes durch Forstunternehmer eingeschlagen.

 

Der Waldeigentümer erhält eine Kopie des Arbeitsauftrages und kann sich jederzeit beim Revierleiter über den Stand der Maßnahme informieren.

 

Nach Fertigstellung des Arbeitsauftrags ermittelt der zuständige Förster die tatsächlich geerntete Holzmenge. Er vermisst die Holzpolter von vorn und hinten und kennzeichnet die Polter mit einer Polternummer. Er erstellt dann die Holzliste.

 

Die Holzliste wird dann an die FBG weitergeleitet. Das zu vermarktende Holz wird über die FBG verkauft. Eine Abrechnung erfolgt dann mit dem Rücklauf der Werkseingangsmaße für das Sägeholz. Der Waldbesitzer erhält dann eine Gutschrift/Rechnung für die Holzeinschlagsmaßnahme.